STEUERBEGÜNSTIGUNG UND DAS GLÜCKSPIELMONOPOL

Liebe Kiwanisfreundinnen und Kiwanisfreunde, 

heute wende ich mich als Governor des Distrikts über diesen Kommunikations-kanal an euch. Anlass dafür ist ein aktuelles Thema, das ich euch auf diesem Weg näherbringen möchte. 

Gerade die Advent- und Vorweihnachtszeit bietet uns zahlreiche Möglichkeiten, mit kreativen Ideen Spenden zu sammeln, um Kindern in Notlagen und ihren Familien bestmöglich zu helfen. Eine traditionsreiche Variante ist die Tombola, die bei Club- und Festveranstaltungen seit jeher beliebt ist. Die nun wieder vermehrt in der Öffentlichkeit beworbene Möglichkeit einer Tombola „für den guten Zweck“ birgt allerdings Risiken, die wir als Distriktsvorstand gerne transparent machen möchten – insbesondere im Hinblick auf steuerliche Vorgaben und das Glücksspielmonopol. 

Im Anhang findet ihr daher eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Fallstricke, die im Zuge unserer Recherchen identifiziert wurden. Diese betreffen insbesondere die Wahrung der vom Finanzamt gewährten Steuerbegünstigungen sowie mögliche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das Glücksspielmonopol. 

Sollte euer Club planen, eine Tombola öffentlich anzukündigen oder durchzuführen, empfehlen wir dringend, diese Aktion im Vorfeld mit eurem Steuerberater zu besprechen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. 

Ich wünsche euch – auch im Namen meines gesamten Vorstandsteams – eine ruhige, besinnliche und erfolgreiche Adventzeit. 

Mit freundlichen Grüßen 

Governor Max Böhler

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